Bildung und Teilhabe
Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)
Zusätzliche Ausgaben für Eintrittsgelder in den Ferien
Anträge dazu finden Sie hier.
Wichtig:
Der Antrag beim LRA mit der Bestätigung über die zusätzlichen Kosten für die Ferienbetreuung muss vor dem Ferienbeginn erfolgt sein. Die Bestätigung über die gezahlten Beiträge erhalten Sie bei der Hortkoordinatorin.